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Patentrecht, Markenrecht und weitere Rechtsgebiete der Patentanwaltskanzlei in Dresden, Zittau und bundesweit

Ob Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht oder Markenrecht etc., wir beraten und vertreten Sie umfassend. Durch unsere Patentanwaltskanzlei erhalten Sie die rechtssichere kompetente Unterstützung von der Idee über die Rechtesicherung bis zur Lizensierung Ihrer gewerblichen Rechte in Rahmen der folgenden wesentlichsten Rechtsgebiete des Gewerblichen Rechtsschutzes:


Patentrecht
Rechtlicher Schutz von technischen Neuentwicklungen von Produkten, Vorrichtungen, und Verfahren. Das Patentrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen rund um die Erlangung, Aufrechterhaltung und rechtliche Durchsetzung eines Patents in einem Land oder einer länderübergreifenden Region und die sich daraus ergebenden Rechte des Patent-Inhabers. Das Patent ist ein amtlich geprüftes Schutzrecht. Im Erteilungsverfahren werden gewerbliche Anwendbarkeit, Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Das Patentrecht gesteht dem Inhaber des Patents eine befristete, exklusive Herstellung, Nutzung und Vermarktung des patentierten Gegenstandes (Produkt, Vorrichtung, Verfahren) zu. Die Schutzdauer des Patents beträgt in der Regel 20 Jahre.

Gebrauchsmusterrecht
Rechtlicher Schutz von technischen Neuentwicklungen von vornehmlich Produkten und Vorrichtungen. Das Gebrauchsmusterrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen rund um die Erlangung, Aufrechterhaltung und rechtliche Durchsetzung eines Gebrauchsmusters in einem Land und die sich daraus ergebenden Rechte des Gebrauchsmuster-Inhabers. Das Gebrauchsmuster – auch als das „kleine Patent“ bekannt – ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz. Das Gebrauchsmusterrecht gesteht dem Inhaber des Gebrauchsmusters eine befristete, exklusive Herstellung, Nutzung und Vermarktung des geschützten Gegenstandes (Produkt oder Vorrichtung) zu. Die Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt in Deutschland – und in den meisten anderen Ländern – zehn Jahre.

Markenrecht 
Rechtlicher Schutz von gewerblichen Bezeichnungen. Das Markenrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen rund um nicht-eingetragene und eingetragene gewerbliche Bezeichnungen wie Produktkennzeichnungen (Marken), Geschäftsbezeichnungen (zum Beispiel Unternehmensnamen) oder geografische Herkunftsangaben (Namensschutz von regionalen Spezialitäten) in einem Land oder einer länderübergreifenden Region und die sich daraus ergebenden Rechte des Inhabers der gewerblichen Bezeichnung.
Als Marke schützbar sind Wörter, grafische Gestaltungen, Logos, Kombinationen daraus, im Weiteren auch Farben, Farbkombinationen oder Ton-Sequenzen (Hörmarken). Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt zunächst zehn Jahre und kann unbefristet um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

Designrecht / Geschmacksmusterrecht 
Rechtlicher Schutz von industriellen Produktgestaltungen bzw. industriellen Mustern. Das Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen rund um die Erlangung, Aufrechterhaltung und rechtliche Durchsetzung eines Designs bzw. Geschmacksmusters in einem Land oder einer länderübergreifenden Region und die sich daraus ergebenden Rechte des Inhabers des Designs bzw. Geschmacksmusters. Das Designrecht / Geschmacksmusterrecht gesteht dem Inhaber des Designs / Geschmacksmusters eine befristete  exklusive Herstellung, Nutzung und Vermarktung der geschützten industriellen Produktgestaltung zu. Die Schutzdauer des Designs / Geschmacksmusters beträgt zunächst 5 Jahre und kann um jeweils 5 Jahre bis zu 25 Jahre verlängert werden.

Urheberrecht 
Rechtlicher Schutz von schöpferischen Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Urheberrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen rund um den Schutz von schöpferischen Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst und die sich daraus ergebenden Rechte des Urhebers. Unter die schöpferischen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst fallen zum Beispiel Werke der bildenden Kunst, Musik und Filme wie auch wissenschaftliche Texte, Abbildungen, Modelle und diverse Software-Entwicklungen. Darüber bietet das Urheberrecht auch der Schutz von Titeln, literarischer Veröffentlichungen und Filmen.

Sortenschutzrecht 
Rechtlicher Schutz von pflanzlichen Sorten. Im Rahmen des Sortenschutzgesetzes genießt der Züchter oder Entdecker einer neuen Pflanzensorte ein exklusives Schutzrecht.

Halbleiterschutzrecht 
Rechtlicher Schutz für Halbleiter-Topographien. Im Rahmen des Halbleiterschutzgesetzes genießt der Entwickler von neuen Halbleiter-Topographien (dreidimensionale Strukturen von Halbleitererzeugnissen) ein exklusives Schutzrecht.

Arbeitnehmer-Erfinderrecht 
Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht betrifft die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Arbeits- und Dienstverhältnis. Für Erfindungen von Arbeitnehmern, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden sind, (Arbeitnehmererfindungen) sieht das deutsche Arbeitnehmer-Erfinderrecht mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbnErfG) einen Interessenausgleich zwischen dem angestellten Erfinder und dessen Arbeitgeber vor.

Unsere Patentanwaltskanzlei befasst sich mit sämtlichen Rechtsfragen aus diesen Schutzrechtsgebieten. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten der Erlangung bzw. Sicherung von Schutzrechten, prüfen und verteidigen Ihre Rechte vor den nationalen oder internationalen Ämtern und Gerichten des Gewerblichen Rechtsschutzes, kümmern uns um die Aufrechterhaltung Ihrer Schutzrechte und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung bzw. Prüfung von  Lizenzverträgen für Ihre Schutzrechte.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch mit unserer Patentanwaltskanzlei in Dresden oder Zittau.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 „Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.“- Albert Einstein (1879-1955), dt. Physiker und Nobelpreisträger

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